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Gegenanflug › Datenschutz & Recht

Datenschutz & Recht

Zehn Grundsätze, die nicht verhandelbar sind

Stand 26.09.2026 · Grundlage: Gremiumsbeschluss zu Gegenanflug v1, Abschnitt 2 · Keine Rechtsberatung.

Ein Hauptflugbuch ist ein Pflichtdokument mit personenbezogenen Daten. Wer es führt, muss wissen, was die Software tut – und was sie nie tut. Hier steht beides, in Klartext. Die rechtliche Datenschutzerklärung dieser Website findest du unter Datenschutz.

1. Die Meldung wird nie gesperrt

Die Ampel im Pilotenprofil ist ein Hinweis. Grün bleibt still, Gelb erinnert, Grau heißt „nicht gepflegt“ und sperrt nie. Bei Rot fragt ein Dialog: „Daten aktualisieren“ oder „Trotzdem melden – ich bin verantwortlicher Pilot und berechtigt“. Die Bestätigung wird protokolliert, einmal je Tag und Grund.

Ein Verein kann für Vereinsflugzeuge eine harte Sperre der Freigabe einschalten – bei fehlender Mustereinweisung oder technischer Sperre durch den Werkstattleiter. Auch dann wird die Bewegung gemeldet. Nur die „Freigabe Vereinsflugzeug“ fehlt.

§ 23 Abs. 1 Nr. 3 LuftVO (Meldepflicht des Piloten); NCO.GEN.105 (Verantwortung des PIC)

2. Nichts wird überschrieben oder gelöscht

Jeder Eintrag bleibt stehen. Eine Korrektur ist ein Nachtrag mit Grund – Auswahl plus optionaler Freitext. Die Einträge sind per Prüfsumme verkettet, jeder Betriebstag endet mit einem Tagesabschluss. Jeder Eintrag trägt seine Quelle: Turm, Selbstmeldung, Kiosk, Gast, Startliste, ADS-B bestätigt oder Notkladde.

Revisionssicherheit: keine Norm schreibt eine Form vor; Erwartungen der Behörde sind zu erfragen

3. Zeiten in UTC, Erfassung zählt

Intern speichert Gegenanflug UTC, angezeigt wird Ortszeit und UTC. Als Zeitpunkt gilt die Eingabe, nicht die Übertragung. Maßgeblich ist die Serverzeit; die Abweichung der Geräteuhr wird mitgespeichert.

4. Beim Start ist nur das Kennzeichen Pflicht

Alles andere ist vorbelegt oder nachtragbar. Die Pflichtangaben nach § 70 LuftVG – Kennzeichen, Muster, Besatzung, Fluggäste, Flugart, Start- und Zielplatz bei Überlandflug – fordert Gegenanflug bis zum Tagesabschluss ein.

§ 70 Abs. 1 LuftVG; § 23 Abs. 1 Nr. 3 LuftVO

5. Keine Überwachung durch den Verein

Bleibt ein Flug offen, erinnert Gegenanflug zuerst den Piloten – nach der Meldefrist, voreingestellt 30 Minuten nach der erwarteten Rückkehr. Danach eine Bereitschaftsnummer, die der Verein festlegt. Offene Einträge stehen gesammelt im Tagesbericht. Der Verein bestätigt nur eigene Tatsachen: Vereinseinweisung, Mustereinweisung, Solo-Freigabe und technische Sperre.

§ 29 Abs. 3 LuftVG (Prüfung von Lizenzen ist Luftaufsicht)

6. Das Lagebild ist kein Flugverkehrsdienst

Das Lagebild ist eine eigene Übersicht für die Betriebsleitung. Es ist abschaltbar und standardmäßig aus.

NfL 2024-1-3240 Ziff. 4.1 und 4.5; Nutzungsbedingungen Open Glider Network

7. Nur die Daten, die es braucht

Art. 5 und Art. 9 DSGVO; § 70 Abs. 3 LuftVG

8. Mit und ohne Betriebsleitung – nur bewusst

Die Betriebsart wechselt nur durch eine bewusste Aktion, nie automatisch. Jede Minute des Betriebstags hat eine protokollierte verantwortliche Stelle: den Namen der Betriebsleitung oder „Halter – Betrieb ohne Betriebsleitung“. Offene Flüge werden beim Beenden ausdrücklich in den Self-Service übergeben.

NfL 2024-1-3106 Ziff. 6 (Übergang)

9. Offline zuerst

Turm, Kiosk und Handy speichern Meldungen auf dem Gerät, zeigen einen Zähler („2 Meldungen noch nicht gesendet“) und eine Quittung. Für den Ausfall gibt es ein druckbares Papier-Notformular und den Nachtrag „aus Notkladde“.

10. Barrierearm

Touch-Ziele mindestens 48 Pixel, an Kiosk und Turm 64 Pixel. Ein Hochkontrast-Modus für Sonne. Farbe steht nie allein, sondern immer mit Symbol und Text. Im Turm gibt es keine Pop-ups über der Eingabe.

Wie lange Daten bleiben

DatenDauerFundstelle
Hauptflugbuch mit Kennzeichenhöchstens 24 Monate, danach anonymisiert (Kennzeichen ohne die letzten drei Buchstaben)§ 70 Abs. 3 LuftVG
Abrechnungsbelege8 Jahre, getrennt vom Hauptflugbuch, nur Zahler und Betrag§ 147 AO
Lagebild-Rohdatenhöchstens 24 Stunden; Vorschläge nur bis zur Bestätigung oder VerwerfungOGN-Nutzungsbedingungen, Art. 5 DSGVO
Medical (Klasse, Gültig-bis)bis zum Widerruf der EinwilligungArt. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO

Wer verantwortlich ist

Der Verein bzw. Halter ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Gegenanflug verarbeitet in seinem Auftrag, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. Wer bei Betrieb ohne Betriebsleitung „Flugleitung“ im Sinne von § 70 LuftVG ist, klärt jeder Verein vorab schriftlich mit seiner Landesluftfahrtbehörde – Gegenanflug führt den Verantwortlichen als Einstellung und nimmt die Antwort nicht vorweg.

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