Ratgeber · Organisation
Gäste am Platz: Anmeldung, PPR und Landeentgelt
Von Sebastian Lemens · · 4 Minuten Lesezeit · Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind eure Genehmigung und die zuständigen Behörden.
Gäste sind für viele Vereinsplätze willkommen und für die Kasse wichtig. Ohne Flugleiter wird es aber schnell unübersichtlich: Wer ist gelandet, wer hat bezahlt, wer kennt die Platzregeln? Hier steht, was ihr regeln müsst und wie es für beide Seiten einfach bleibt.
PPR: was es bedeutet
PPR steht für „prior permission required“: Wer landen will, braucht vorher die Zustimmung des Halters. Ob euer Platz PPR verlangt, steht in eurer Genehmigung und im Luftfahrthandbuch bzw. in der Flugplatzinformation. Viele Sonderlandeplätze sind „PPR“, damit der Halter weiß, wer kommt, und Gäste die Platzregeln kennen.
Die NfL 2024-1-3106 nennt PPR als einen möglichen Weg für den Betrieb ohne Betriebsleitung. Über die PPR-Regelung teilt der Halter unter anderem mit: zeitliche Beschränkungen, Rollverfahren und Abstellen, die „Meldung von Flugbewegungen (für Hauptflugbuch, statistische Erfassung, Entgeltberechnung)“, die Bezahlung von Entgelten sowie Zugang, Grenzpolizei und Zoll. Primärquelle NfL 2024-1-3106 Ziff. 5
Eine Pflicht-PPR für Gäste enthält die NfL aber nicht, und auch keine Beschränkung auf Vereinsmitglieder. Ob ihr Gäste ohne Flugleiter zulasst und unter welchen Bedingungen, entscheidet ihr als Halter mit eurer Behörde.
Die Anmeldung vorab
Klassisch läuft PPR per Telefon. Das funktioniert, solange jemand abnimmt. Ohne Flugleiter am Platz braucht ihr schriftliche Wege, die nicht von einer Person abhängen:
- Webformular mit Datum, Kennzeichen, Muster, Herkunft und Kontakt. Es kann automatisch zusagen, wenn der Platz offen ist und der Gast die Platzregeln bestätigt hat, und nur bei Sonderfällen einen Menschen fragen.
- E-Mail an eine Adresse, die mehrere Mitglieder lesen.
- Telefon als Ergänzung, mit Nummer in der Flugplatzinformation.
Was ihr vorab wissen wollt, ist überschaubar: Wer kommt wann womit, und ist der Pilot erreichbar. Fragt nicht mehr ab, als ihr braucht. Lizenzen zu prüfen ist Aufgabe der Luftaufsicht, nicht des Vereins.
Platzbriefing statt Einweisung am Telefon
Ein kurzes schriftliches Platzbriefing ersetzt das Gespräch mit dem Flugleiter: Platzrunde und Lärmschutz, Pistenzustand, Funk, Segelflug und Winde, Abstellen, Tanken, Meldung, Bezahlung, Kontakt im Notfall. Lasst Gäste es einmal bestätigen, zum Beispiel für zwölf Monate, und erneut, wenn sich etwas ändert. So weiß jeder Gast dasselbe.
Landung und Abflug melden
Auch Gäste müssen ihre Bewegungen melden. Die Meldepflicht des Piloten aus § 23 Abs. 1 Nr. 3 LuftVO gilt für alle: vor dem Start Muster, Kennzeichen, Besatzung, Fluggäste, Flugart und bei Überlandflug den Zielflugplatz, nach der Landung Kennzeichen, Muster und bei Überlandflug den Startflugplatz. § 23 Abs. 1 Nr. 3 LuftVO
Mit Flugleiter geschieht das über Funk oder am Turm. Ohne Flugleiter braucht der Gast einen Weg, der ohne Konto funktioniert. Das Musterbetriebskonzept der IG Fliegen ohne Flugleiter sieht eine Meldung per E-Mail innerhalb von 30 Minuten nach der Landung vor und nennt als Erfahrung, dass bei längerer Frist deutlich weniger Meldungen ankommen. Sekundär
Praktisch ist ein QR-Code am Platz, etwa am Hangar oder an der Tankstelle. Der Gast scannt ihn nach der Landung, gibt die Daten ein und bekommt einen Link für die Abflugmeldung. Weil der Code nur am Platz hängt, ist die Meldung zugleich ein Hinweis, dass der Gast wirklich da war. Vergessene Abflüge sind der häufigste Grund, warum in der Luftverkehrsstatistik Starts fehlen.
Landeentgelt kassieren
Die Höhe steht in eurer Entgeltordnung, meist gestaffelt nach Luftfahrzeugart oder Höchstmasse, oft mit eigenen Sätzen für Touch-and-go. Für den Weg zum Geld gibt es drei übliche Möglichkeiten:
| Weg | Vorteil | Achtung |
|---|---|---|
| Bar beim Flugleiter | sofort erledigt, Quittung auf Papier | nur mit Flugleiter; Kasse muss abgerechnet werden |
| Überweisung per GiroCode | Gast scannt den Code mit der Banking-App, Betrag und Verwendungszweck sind schon ausgefüllt | Zahlungseingang muss zugeordnet werden |
| Rechnung an Halter oder Heimatverein | bequem für Vereinsflugzeuge anderer Plätze, Sammelrechnung möglich | Zahlungsziel und Mahnung |
Der GiroCode folgt dem QR-Code-Standard des European Payments Council für SEPA-Überweisungen (EPC069-12), den die meisten deutschen Banking-Apps lesen. Das Geld kommt als normale Überweisung aufs Vereinskonto, ein Zahlungsdienstleister ist nicht nötig. Der Code muss Betrag und Empfänger auch im Klartext zeigen.
Quittungen und Rechnungen sind Buchungsbelege. Sie unterliegen der steuerlichen Aufbewahrung nach § 147 AO, die personenbezogenen Daten im Hauptflugbuch dagegen der Zwei-Jahres-Frist aus § 70 Abs. 3 LuftVG. Haltet Abrechnung und Hauptflugbuch deshalb getrennt. § 147 AO; § 70 Abs. 3 LuftVG
Datenschutz für Gäste
Gäste geben euch Kennzeichen, Namen und Kontaktdaten. Sie müssen nach Art. 13 DSGVO erfahren, wer verantwortlich ist, wofür die Daten dienen und wie lange sie gespeichert werden. Ein Link zur Datenschutzinformation im Meldeformular und am Aushang reicht dafür in der Regel. Fragt nur ab, was ihr für Hauptflugbuch, Statistik und Entgelt braucht.
Auch auf Englisch
An vielen Plätzen landen regelmäßig Gäste aus dem Ausland. Briefing, Formular und Aushang auf Englisch ersparen Missverständnisse, und ausländische Kennzeichen brauchen eine Auswahl der Luftfahrzeugart, weil sich die Klasse nicht aus dem Kennzeichen ablesen lässt.
Häufige Fragen
Was bedeutet PPR am Flugplatz?
PPR heißt „prior permission required“: Vor der Landung braucht ihr die Zustimmung des Halters, etwa per Telefon, E-Mail oder Webformular.
Dürfen Gäste landen, wenn kein Flugleiter da ist?
Die NfL 2024-1-3106 schließt das nicht aus und verlangt keine Pflicht-PPR für Gäste. Ob und wie Gäste ohne Flugleiter landen dürfen, regeln Genehmigung, Behörde und Halter.
Wie melden Gäste ohne Flugleiter ihre Landung?
Über einen Weg ohne Konto, etwa einen QR-Code am Platz, ein Webformular oder eine E-Mail. Das Musterbetriebskonzept nennt 30 Minuten nach der Landung als Frist.
Wie zahlen Gastpiloten das Landeentgelt ohne Flugleiter?
Am einfachsten per Überweisung mit GiroCode aus der Banking-App oder per Rechnung an Halter oder Heimatverein. Bargeld setzt jemanden am Platz voraus.
Quellen
Abgerufen am 26.09.2026.
- NfL 2024-1-3106: PDF via DAeC
- § 23 LuftVO · § 70 LuftVG · § 147 AO
- Musterbetriebskonzept, IG Fliegen ohne Flugleiter (G. Frey, 26.09.2024): PDF
- European Payments Council: EPC069-12 Quick Response Code Guidelines, Version 3.0 (PDF)
Gastmeldung per QR-Code
In Gegenanflug melden Gäste ihre Landung über den QR-Code am Platz, ohne Konto, auf Deutsch oder Englisch. Sie bestätigen das Platzbriefing, zahlen das Landeentgelt per GiroCode oder auf Rechnung und melden den Abflug über einen persönlichen Link.
Die Demo zeigt einen erfundenen Verein, ohne Anmeldung. Eure Anfrage beantwortet ein Mensch.