Pilotphase anfragen

Für Vereine

Euer Hauptflugbuch. Eure Daten. Eure Entscheidung.

Gegenanflug ersetzt Kladde, Excel-Liste und E-Mail-Meldungen durch ein Buch, in das Turm, Mitglieder und Gäste schreiben. Ihr probiert es drei Monate parallel zum Papier aus. Danach entscheidet ihr – und wenn ihr geht, nehmt ihr alles mit.

Pilotphase und Preis

Was es kostet

Pilotphase: Konditionen der Pilotphase festlegen (Dauer, Entgelt, Gegenleistung)

Danach: ein Festpreis pro Verein und Jahr, ohne Kosten pro Bewegung und ohne Kosten pro Mitglied. Preisrahmen laut Gremiumsbeschluss ≤ 300–500 € pro Jahr – vor Veröffentlichung bestätigen

Hardware: Das Kiosk-Tablet und das Turm-Tablet beschafft ihr selbst. Gegenanflug läuft im Browser, ohne App-Store.

In der Pilotphase enthalten

  • Hauptflugbuch, Turm, Self-Service mit Kiosk, Gast-QR und Startliste
  • Dienstbuch, Schichtübergabe, Tagesabschluss, Kasse mit GiroCode für Gäste
  • Exporte: Kasse, Behörde, Destatis, Lärmstatistik, Verfahrensblatt
  • Import eurer Mitglieder, Flugzeuge und Entgeltordnung per CSV
  • Aushang mit QR-Code und Papier-Notformular zum Drucken
  • Pilotenprofil und Lagebild als Module – aus, bis ihr sie einschaltet

Einführung

In sechs Schritten vom Papier zum Betrieb ohne Betriebsleitung

Erst wenn die Meldungen nachweislich ankommen, geht ihr mit dem Verfahren zur Behörde.

  1. Gespräch und Genehmigungslage

    Was verlangt eure Genehmigung? Welche Fragen habt ihr an die Behörde? Die Liste steht im Ratgeber.

  2. Einrichtung

    Stammdaten per CSV, Rollen vergeben, Pflichtfelder und Meldefrist nach eurer Genehmigung einstellen, Bereitschaftsnummer eintragen.

  3. Aushang und Flugbetriebsordnung

    QR-Aushang an Hangar und Tankstelle, Textbaustein für die Meldepflicht in der Flugbetriebsordnung, Vorstellung auf der Mitgliederversammlung.

  4. Drei Monate Parallelbetrieb

    An Tagen mit Flugleiter läuft die Papierkladde weiter. Turm und Mitglieder melden zusätzlich in Gegenanflug.

  5. Auswertung

    Kommen die Meldungen an? Rücklaufquote, fehlende und verspätete Meldungen, Rückmeldungen der Mitglieder. Das Ergebnis legt ihr der Behörde vor.

  6. Betrieb ohne Betriebsleitung

    Nach Zustimmung der Behörde: Umschaltung am Turm, Selbstmeldung an Tagen ohne Flugleiter.

Vor dem Start, außerhalb der Software

  • Schriftliche Klärung mit der Landesluftfahrtbehörde (Flugleitung nach § 70 LuftVG, Pflichtfelder, Meldefrist, PPR für Gäste, Lagebild)
  • Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten und Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, Versicherer informieren, Flugbetriebsordnung ergänzen

Vertrag und Daten

Das Hauptflugbuch darf nicht an einem Dienst hängen

Auftragsverarbeitung

Ihr als Verein bzw. Halter seid Verantwortlicher, Gegenanflug verarbeitet in eurem Auftrag. Dafür gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, dazu Vorlagen für Verarbeitungsverzeichnis, TOM und Datenschutzhinweise für Mitglieder und Gäste.

Vertragspartner und Rechtsform des Anbieters, Hosting-Standort, Supportzusage in der Saison

Exit-Garantie

  • Vollexport jederzeit: Hauptflugbuch, Dienstbuch und Stammdaten als CSV, das Buch zusätzlich als PDF mit Prüfsummen.
  • Kein Export-Entgelt, keine Kündigungsfrist für den Export.
  • Vorlaufzeit bei Einstellung des Dienstes festlegen (Vorschlag Vorstand: 6 Monate)

Fragen

Was Vorstände uns fragen

Brauchen alle Mitglieder ein Smartphone?

Nein. Wer kein Handy nutzen will, meldet am Kiosk-Tablet mit PIN und großen Knöpfen oder beim Turm. Für Strom- oder Netzausfall liegt ein Papier-Notformular bereit, das später als „aus Notkladde“ nachgetragen wird.

Was passiert ohne Netz am Platz?

Handy, Kiosk und Turm speichern Meldungen auf dem Gerät und senden sie, sobald Netz da ist. Ein Zähler zeigt, was noch nicht gesendet ist. Als Zeit gilt die Erfassung, nicht die Übertragung.

Kann Gegenanflug einen Start verhindern?

Die Meldung nie. Sie ist Pflicht des Piloten nach § 23 LuftVO, und das Buch muss stimmen. Ihr könnt für Vereinsflugzeuge eine harte Sperre der „Freigabe Vereinsflugzeug“ einschalten – bei fehlender Mustereinweisung oder technischer Sperre durch den Werkstattleiter. Auch dann wird die Bewegung gemeldet.

Überwacht der Verein damit Lizenzen und Medicals?

Nein. Das Pilotenprofil ist freiwillig und per Einwilligung. Vorstand und Betriebsleitung sehen nur die Ampelfarbe, nie ein Datum. Der Verein bestätigt nur eigene Tatsachen: Vereinseinweisung, Mustereinweisung, Solo-Freigabe, technische Sperre. Die Prüfung von Lizenzen ist Luftaufsicht (§ 29 Abs. 3 LuftVG).

Wer wird alarmiert, wenn ein Flug offen bleibt?

Zuerst der Pilot selbst, nach eurer Meldefrist (Voreinstellung 30 Minuten nach der erwarteten Rückkehr). Danach eine Bereitschaftsnummer, die ihr festlegt. Offene Einträge stehen im Tagesbericht. Einen „Alarm an den Vorstand“ gibt es nicht – Gegenanflug ist kein Such- und Rettungsdienst.

Ist ein elektronisches Hauptflugbuch überhaupt zulässig?

Weder § 70 LuftVG noch § 23 LuftVO schreiben eine Form vor. Was eure Behörde zu Unveränderbarkeit, Ausdruck und Einsicht erwartet, klärt ihr vor dem Start. Gegenanflug überschreibt nichts, verkettet die Einträge mit Prüfsummen und druckt den Tagesabschluss als PDF.

Wie funktioniert das mit Segelflug und Winde?

Der Startleiter führt die Startliste an der Winde: Serienerfassung, Startart, Schleppmaschine und Schlepphöhe, „Wiederholen“. Im Turm erscheint nur die Summe und wer gerade in der Luft ist.

Ersetzt Gegenanflug die Betriebsleitung?

Nein. Gegenanflug dokumentiert. Ob ihr ohne Betriebsleitung fliegen dürft, entscheidet eure Landesluftfahrtbehörde, und für den Platz bleibt der Halter verantwortlich.

Ist das Lagebild ein Radar?

Nein. Es ist eine eigene Übersicht für die Betriebsleitung, kein Flugverkehrsdienst und unvollständig, weil nicht alle Luftfahrzeuge senden. Es zeigt Buchstatus statt Gefahr, keine Konfliktwarnungen, und es ist nicht öffentlich. Das Modul ist aus, bis ihr es einschaltet.

Anfrage

Schreibt uns, welcher Platz und was eure Genehmigung sagt.