Ratgeber · Statistik
Luftverkehrsstatistik: die jährliche Meldung an Destatis
Von Sebastian Lemens · · 5 Minuten Lesezeit · Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind eure Genehmigung und die zuständigen Behörden.
Einmal im Jahr will das Statistische Bundesamt wissen, wie viele Starts und Landungen es an eurem Platz gab. Viele Vereine zählen dafür im Januar die Kladde durch. Hier steht, was die Meldung enthält, wer zuständig ist und wo die typischen Fehler liegen.
Rechtsgrundlage: Verkehrsstatistikgesetz
Die Luftverkehrsstatistik ist eine Bundesstatistik nach dem Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG). Für Landeplätze und Segelfluggelände ist § 12 Abs. 3 entscheidend: Im nichtgewerblichen Verkehr werden „auf allen Flugplätzen jährlich die Zahl der Starts und Landungen von Luftfahrzeugen nach Flugarten und Luftfahrzeugmustern“ erhoben. Primärquelle § 1 Nr. 5, § 12 Abs. 3 VerkStatG
- Wer erhebt: das Statistische Bundesamt selbst, nicht das Statistische Landesamt. § 27 Abs. 1 VerkStatG
- Zeitraum: das vorangegangene Kalenderjahr. § 14 VerkStatG
- Berichtskreis: alle Flugplätze mit Genehmigung nach § 6 LuftVG, als Vollerhebung, darunter rund 800 Plätze mit nichtgewerblichem Verkehr. Destatis, Qualitätsbericht 2023
- Gewerblicher Verkehr auf kleinen Plätzen, etwa Rundflüge eines Luftfahrtunternehmens, wird nach § 12 Abs. 2 zusätzlich mit Fluggästen und Fracht erhoben.
Wer meldet: Pilot oder Flugplatz?
Hier hilft ein genauer Blick ins Gesetz. Auskunftspflichtig sind nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 VerkStatG die Luftverkehrsunternehmen und, wo es keins gibt, die Luftfahrzeugführer. Der Flugplatz hat nach § 26 Abs. 3 eine eigene Rolle: Wer ihn verwaltet, muss auf die Auskunftspflicht hinweisen, die Erhebungsunterlagen bereitstellen und anbieten, die Angaben an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. § 26 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VerkStatG
In der Praxis schreibt Destatis den Flugplatzbetreiber an, und der Platz meldet für alle. Deshalb landet die Aufgabe beim Verein, meist beim Hauptflugbuch-Beauftragten oder beim Vorstand.
Meldeweg und Frist
Gemeldet wird online über die Meldeportale des Statistischen Bundesamts, IDEV bzw. eSTATISTIK.core. Papier ist nur noch auf Antrag möglich, denn nach § 11a Abs. 2 BStatG müssen Auskunftspflichtige die angebotenen elektronischen Verfahren nutzen. Qualitätsbericht 2023, Abschnitt 3.2; § 11a BStatG
Die Frist steht im Anschreiben bzw. im Formular. Ältere Bögen nannten den 15. Februar des Folgejahres; prüft den aktuellen Stand in eurem Zugang. Wer nicht, falsch, unvollständig oder verspätet meldet, handelt ordnungswidrig; das Bundesstatistikgesetz sieht eine Geldbuße bis 5.000 Euro vor. § 23 BStatG
Was gemeldet wird
Den aktuellen Erhebungsbogen veröffentlicht Destatis nicht. Die veröffentlichten Tabellen zeigen aber die Merkmale, nach denen gezählt wird (Statistischer Bericht Luftverkehr, Tabellen 46421).
Flugarten im nichtgewerblichen Verkehr
| Flugart | Was dazu zählt (gekürzt) |
|---|---|
| Überführungsflüge | Flugzeug bereitstellen, ohne Personen oder Fracht, etwa zur Werft |
| Werkverkehr | Flüge im eigenen Geschäftsinteresse, etwa Geschäftsreisen |
| Nichtgewerbliche Schulflüge | Ausbildung in nichtgewerblichen Schulen |
| Sportflüge | Wettbewerbe, Leistungs- und Kunstflüge |
| Staatsluftfahrzeuge | Regierungsflüge, ohne militärische Flüge |
| Sonstige nichtgewerbliche Flüge | private Reiseflüge, Training, Scheinerhaltung, technische Flüge, Selbstkostenflüge |
Definitionen nach den Erläuterungen des Erhebungsbogens (Destatis, Qualitätsbericht 2010 mit Formularen). Selbstkostenflüge gelten dort ausdrücklich als nichtgewerblich.
Strecke oder Platzrunde
Die meisten Flugarten werden geteilt in Streckenflug (Start und Landung auf verschiedenen Plätzen) und Platzrunde (Start und Landung am selben Platz). Ein Überlandflug ohne Zwischenlandung, der wieder bei euch endet, ist nach dieser Definition eine Platzrunde.
Musterklassen
Gezählt wird nicht nach Mustername, sondern nach Klassen: Flugzeuge nach Höchstmasse (bis 2 t, 2 bis 5,7 t und darüber), Drehflügler, Segelflugzeuge, motorgetriebene und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte sowie sonstige wie Motorsegler und Ballone. Die Klassen entsprechen den Kennzeichenklassen der LuftVZO: D-E ist ein einmotoriges Flugzeug bis 2 t, D-K ein Motorsegler, D-M ein Ultraleicht, D- mit vier Ziffern ein Segelflugzeug. Anlage 1 LuftVZO
Nicht gefragt sind Kennzeichen, Namen oder Herkunftsflugplätze. Die Statistik ist anonym.
Richtig zählen: die häufigsten Fehler
Eine Flugbewegung ist ein Start oder eine Landung. Ausgeschlossen sind laut Destatis militärische Flüge, „Aufsetzen und Durchstarten“ und erfolglose Landeanflüge. Qualitätsbericht 2023, Abschnitt 2.1
- Touch-and-go. Nach der Definition zählen sie nicht. Viele Kladden führen sie aber als Landungen, weil sie fürs Landeentgelt zählen. Bei Schulbetrieb kann das die Summe deutlich erhöhen. Führt sie im Buch getrennt und fragt im Zweifel bei Destatis nach.
- „Drei Landungen“ in einer Zeile. Wer drei Platzrunden mit voller Landung in einen Eintrag schreibt, hat drei Starts und drei Landungen, nicht einen Start.
- Gäste ohne Abflug. Gemeldet wird oft nur die Landung des Gastes. Dann fehlen Starts.
- Offene Flüge ohne Landung und unvollständige Einträge ohne Muster oder Klasse.
- Jahreswechsel. Ein Start am 31.12. und eine Landung am 01.01. gehören in zwei Berichtsjahre.
- Vereinsflugarten wie „Platzrunden“ oder „Check“ sind keine Destatis-Flugarten. Ordnet sie einmal zu, dann stimmt es jedes Jahr.
Plausibel? Vergleicht mit den Vorjahren
Destatis darf Ergebnisse je Flugplatz veröffentlichen und tut das auch (§ 29 VerkStatG, Tabellen 46421 in GENESIS-Online). Sucht euren Platz in den veröffentlichten Tabellen und vergleicht. Weicht eure Summe stark ab, liegt es oft an Touch-and-go oder an vergessenen Gästen.
Aus dem Hauptflugbuch statt aus der Strichliste
Die Zahlen stehen schon im Hauptflugbuch, denn § 70 LuftVG nennt die Luftfahrtstatistik ausdrücklich als Zweck. Wenn das Buch die Flugart, Start- und Zielplatz und das Kennzeichen enthält, lässt sich die Meldung daraus berechnen. Dafür muss das Buch vollständig sein: jeder Tag abgeschlossen, jeder Flug gelandet, jede Flugart zugeordnet. Wer das über das Jahr im Tagesabschluss prüft, hat im Januar keine Arbeit mehr. Haltet nach der Abgabe fest, welcher Stand gemeldet wurde. Spätere Nachträge ändern sonst still die Zahlen.
Häufige Fragen
Müssen auch kleine Landeplätze und Segelfluggelände melden?
Ja. Nach § 12 Abs. 3 VerkStatG werden die Starts und Landungen im nichtgewerblichen Verkehr auf allen Flugplätzen jährlich erhoben.
Wann ist die Luftverkehrsstatistik fällig?
Gemeldet wird das vorangegangene Kalenderjahr. Die Abgabefrist steht im Anschreiben bzw. im Online-Formular von Destatis; ältere Bögen nannten den 15. Februar.
Zählen Touch-and-go als Landung?
Nach der Definition von Destatis nicht: „Aufsetzen und Durchstarten“ ist ausgeschlossen. Führt Touch-and-go im Buch getrennt, damit ihr beides auswerten könnt.
Wer gibt die Meldung ab?
Auskunftspflichtig sind die Luftfahrzeugführer bzw. Luftfahrtunternehmen. Der Flugplatz muss die Übermittlung anbieten und meldet in der Praxis gesammelt für alle.
Quellen
Abgerufen am 30.09.2026.
- § 12 VerkStatG · § 14 · § 26 · § 27 VerkStatG
- § 11a BStatG · § 23 BStatG · Anlage 1 LuftVZO
- Destatis: Qualitätsbericht Luftverkehr auf sonstigen Flugplätzen 2023 (PDF)
- Destatis: Qualitätsbericht 2010 mit Erhebungsformularen (PDF)
Die Jahresmeldung aus dem Hauptflugbuch
Gegenanflug rechnet die Meldung zur Luftverkehrsstatistik aus dem Hauptflugbuch: nach Flugart, Strecke oder Platzrunde und Musterklasse, Touch-and-go getrennt. Eine Prüfliste zeigt offene Tage, offene Flüge und fehlende Angaben, jeweils mit Sprung ins Buch.
Die Demo zeigt einen erfundenen Verein, ohne Anmeldung. Eure Anfrage beantwortet ein Mensch.